Klimaziele allein mit CO2-Preis unerreichbar

Freiburg im Breisgau (05.05.2022) –

Der CO2-Preis allein reicht nicht aus, damit die Emissionen im Verkehr, von Gebäuden und weiteren im Brennstoffemissionshandel geregelten Sektoren so stark sinken und somit die Klimaziele erreicht werden. Zu dem Fazit kommt eine neue Studie des Öko-Instituts http://oeko.de . Weitere Maßnahmen müssten greifen, um klimaschädliche Technologien und Anlagen früher auszutauschen und klimafreundlichen Alternativen den Weg zu bereiten.

Ambitionierte Vorhaben

“Unsere Ergebnisse zeigen, dass wenn sie beides tun – in die Zukunft planen und früher austauschen – die Emissionen bis zum Jahr 2030 zwar die Zielmarke des Brennstoffemissionshandels erreichen, nicht aber die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes einhalten können. Selbst dann nicht, wenn wir deutlich höhere CO2-Preise als heute annehmen”, so Öko-Institut-Experte Ralph O. Harthan.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt in Deutschland den CO2-Preis für die Sektoren Gebäude, Verkehr und weitere, kleinere Industrieanlagen. Die Studie des Öko-Instituts berechnet für diese Sektoren zunächst die zulässige Höchstmenge der Treibhausgase, die diese im Jahr 2030 noch emittieren dürfen: 213 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (Mio. t CO2e).

Komplizierte Rechtslage

Der CO2-Preis ist gemäß BEHG bis zum Jahr 2026 festgelegt und steigt moderat von 25 Euro pro Tonne (Euro/t) im Jahr 2021 auf 65 Euro/t im Jahr 2026 an. Die Studie unterstellt in vier verschiedenen Preispfaden unterschiedliche Entwicklungen des CO2-Preises – langsamere versus schnellere Anstiege beziehungsweise niedrigere versus höhere CO2-Preise.

Der größte Beitrag zum Klimaschutz ist den Fachleuten nach erreichbar, wenn vorausschauend in die Zukunft geplant und Anlagen früher ausgetauscht werden. Ein solches spezifische Szenario beschreibt einen Anstieg des CO2-Preises von 2027 bis 2030 von 255 Euro/t auf 340 Euro/t CO2e, eine 20-Jahres-Vorausschau in der Industrie, 20 Jahre im Gebäudebereich, fünf Jahre im Verkehr und einen früheren Austausch in allen Sektoren.

So können im besten Fall 54 Prozent der gesamten Treibhausgase in Deutschland bis 2030 gegenüber 1990 reduziert werden – statt der jetzt im Klimaschutzgesetz vorgesehenen 65 Prozent. Werden nur die Emissionen der BEHG-Sektoren betrachtet, können die Emissionsobergrenzen ebenfalls nicht erreicht werden, wenn die EU die Klimaziele weiter verschärft, wie es derzeit im Rahmen des “Green Deal” und “Fit for 55”-Paket angedacht ist.

Florian Fügemann,
fuegemann@pressetext.com

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