E.ON und RWE: Klage gegen Innogy-Megadeal

Essen/Luxemburg (27.05.2020) –

Eine Klage gegen die milliardenschwere Aufteilung des deutschen Stromhändlers Innogy http://innogy.de zwischen seiner Muttergesellschaft RWE http://group.rwe und ihrem einstigen Konkurrenten E.ON http://eon.com ist vor dem Gericht der Europäischen Union gelandet. Elf Stadtwerke, darunter regionale Versorger wie Enercity aus Hannover oder Mainova aus Frankfurt, wehren sich gegen die “Neuordnung des Energiemarktes”.

“Zwei nationale Champions”

“Mit der Freigabe der Fusion im Februar und September 2019 machen die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt den Weg frei für zwei nationale Champions zulasten des Mittelstands. Zugleich annullieren sie die Liberalisierung des Energiemarktes und den dort geschaffenen Wettbewerb, den so viele kleinere Akteure in den letzten zwei Jahrzehnten gegen den Widerstand der Großkonzerne, allen voran RWE und E.ON, miterkämpft haben”, zitiert das “Handelsblatt” die Kläger.

Bei einem Erfolg der Klage müsste die EU-Kommission das Innogy-Tauschgeschäft neu prüfen. In diesem Fall droht RWE und E.ON im schlimmsten Fall eine Rückabwicklung des sicher geglaubten Deals. Die Klage hat aber keine aufschiebende Wirkung. Die beiden Konzerne können momentan damit fortfahren, ihre neuen Aktivitäten zu integrieren.

E.ON größter Versorger Europas

Im März 2018 haben die beiden Energieriesen den Deal präsentiert. E.ON übernahm die RWE-Tochter Innogy, E.ON behielt aber nur die Bereiche Netze und Vertrieb und wurde mit insgesamt 50 Mio. Kunden und 1,5 Mio. Kilometer langen Strom- und Gasleitungen zu einem der größten Versorger Europas. RWE bekam unter anderem eine Beteiligung an E.ON und vor allem die erneuerbaren Energien von Innogy, aber auch die Aktivitäten in diesem Bereich, die bis dahin E.ON gehörten.

Die EU-Kommission und das Bundeskartellamt haben dem Deal im Jahr 2019 zugestimmt. Schon damals haben sich Konkurrenten aus dem Mittelstand dagegen gewehrt, allerdings ohne Erfolg. Nach der Genehmigung auf europäischer Ebene wurde es für sie aber möglich, mit einer Nichtigkeitsklage vor das Europäische Gericht zu gehen.

Georg Haas,
haas@pressetext.com

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