Grünes Gas-Label nur mit Erneuerbaren-Förderung

Bonn (04.07.2022) –

Das Grünes Gas-Label http://gruenerstromlabel.de hat seit dem 1.7.2022 neue Kriterien. Zentral ist dabei eine verpflichtende Förderkomponente, mit der Energie-Anbieter mit jeder verkauften Kilowattstunde in Projekte für die Energiewende investieren. Damit wird der Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland forciert. Dasstrengste Biogas-Siegel in Deutschland wird von gemeinnützigen Umweltverbänden vergeben und zertifiziert, die Kriterien von einem unabhängigen Institut geprüft.

Neuausrichtung mit Erneuerbaren

“Politische Entscheidungen und aktuelle Entwicklungen auf den Energiemärkten stellen die Biogas-Branche zurzeit auf eine harte Probe. Das Grünes Gas-Label blickt in die Zukunft und leistet mit der Neuausrichtung der Kriterien einen Beitrag zum raschen Ausbau Erneuerbarer Energien”, erklärt Dietmar Oeliger, Vorsitzender des Grüner Strom Label e.V. Neben den Segmenten Strom und Wärme lassen sich auch Projekte zur Mobilität, Energieinfrastruktur und Energieeffizienz fördern.

Außerdem gibt es erweiterte Beschaffungskriterien für Biogas. Biogene Reststoffe und Klärschlämme, wie etwa Bio-Abfälle oder Grünschnitt, können nun auch aus industriellen Verfahren bzw. gewerblicher Produktion verwertet werden. Zudem ist jegliche Art von Wirtschaftsdünger, inklusive Gülle, zugelassen. “Die Nutzung des energetischen Potenzials biogener Rest- und Abfallstoffe jeglicher Art verringert Treibhausgasemissionen und erhöht die Klimaschutzwirkung”, erläutert Christian Knops, Leiter der Grünes Gas-Zertifizierung des Grüner Strom Label e.V. “Das Grünes Gas-Label hat keinen Einfluss auf Nicht-Energie-Märkte. Es kann jedoch so dazu beitragen, Treibhausgasemissionen auf effektive Weise zu mindern.”

Kohle-Aus im Visier

Erstmals ermöglicht das Grünes Gas-Label auch die Zertifizierung synthetisch produzierter grüner Gase wie grünem Wasserstoff. Grüner Strom Label e.V. will mit Akteuren der Branche eine ökologisch verträgliche und Energiesystem-dienliche Form der Gasproduktion schaffen. Zudem wurden Anbieterkriterien im neuen Katalog verschärft: Nach dem 31.12.2026 darf kein Energieanbieter, der einen Grünes Gas- oder Grüner Strom-Label-zertifizierten Tarif führt, an Kohlekraftwerken beteiligt sein. Das gilt ebenso für Mutter- und Tochtergesellschaften mit mehr als 50 Prozent Unternehmensbeteiligung am oder vom Energieanbieter – ein klares Signal für einen Kohleausstieg in Deutschland vor 2038.

Lutz Steinbrück,
steinbrueck@pressetext.com

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