Finanzberatung oft nicht bedarfsgerecht

Berlin (08.07.2022) –

Interessen von Banken haben in der Finanzberatung häufig Priorität vor jenen der Kunden. Deutsche Verbraucherzentralen beobachten diese Entwicklung seit Jahren und üben Kritik. Oft seien Finanzprodukte zu teuer oder riskant. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://vzbv.de fordert daher in einer kürzlich veröffentlichten Analyse eine Reform der Finanzberatung und ein Standardprodukt für die private Altersvorsorge, dass sich ausschließlich am Bedarf der Verbraucher ausrichtet.

Teure Produkte haben Vorrang

Demnach verdienen Berater vor allem an Provisionen und Margen von Finanzprodukten.Günstige Produkte könnten sie deshalb meist nicht empfehlen. Das Problem mangelhafter Regulierung betrifft laut Analyse aber nicht nur Berater auf Provisionsbasis sondern auch Honorarberater und Honorarvermittler. Die Produkte zur Geldanlage oder für den Vermögensaufbau zwecks Altersvorsorge seien so kompliziert aufgebaut, dass viele Kunden auf eine gute, ihren Interessen entsprechende Beratung angewiesen seien.

Die Verbraucherzentralen sehen die gesetzliche Regulierung in der Pflicht: Diese fokussiere sich zu sehr auf die Interessen der Anbieter von Finanzberatung und zu wenig auf jene von Verbrauchen, die eine bedarfsgerechte Empfehlung erhalten sollten. Zwar gebe es zahlreiche zum Vertrieb von Finanzprodukten, aber keine davon verpflichtet die Berater, ausschließlich im Kunden-Interesse zu beraten.

Politische Lösungen

Um diese Interessenkonflikte auflösen, braucht es laut vzbv ein gesetzliches Verbot von Vertriebsprovisionen bei Finanzanlagen und kapitalansparenden Versicherungen. Die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen sollte nur noch gegen direkte Bezahlung erfolgen dürfen. Darüber hinaus müsse die Politik strenge gesetzliche Qualitätsstandards für Beratung und Vermittlung einführen und von der BaFin überwachen lassen. So müssten Empfehlungen zu Geldanlagen dem aktuellen Stand der Finanzmarktforschung entsprechen. Außerdem sollten Anbieter im Streitfall vor Gericht darlegen, dass Verbraucher richtig beraten worden seien.

Mit der Rentenreform von 2001 ist die gesetzliche Rente um eine kapitalgedeckte Altersvorsorge ergänzt worden, weshalb immer mehr Menschen zusätzlich privat für ihr Alter vorsorgen müssen und nach passenden Finanzprodukten suchen. Die kapitalgedeckte Altersvorsorge, wie sie in Deutschland geregelt sei, funktioniere allerdings nicht im Interesse der Verbraucher. Die Verbraucherzentralen plädieren deshalb für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt. Die sogenannte Extrarente soll die umlagefinanzierte Rente mit einer bedarfsgerechten, kapitalgedeckten Rente ergänzen.

Lutz Steinbrück,
steinbrueck@pressetext.com

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