Schlappe für Drillisch: Pfand für SIM-Karte zu hoch


Karlsruhe (03.11.2014) -

SIM-Karte:
Hohes Pfand ist unzulässig,
(Foto: pixelio.de, Klaus Stricker)

Telekommunikationsunternehmen, die in Deutschland tätig sind, dürfen für SIM-Karten ab sofort kein hohes Pfand von ihren Kunden verlangen. Zu dieser Entscheidung ist der Bundesgerichtshof (III ZR 32/14) heute, Montag, gekommen. In der Konsequenz heißt dies, dass das Angebot des Mobilfunkanbieters Drillisch https://drillisch.de unwirksam ist. Die Firma verlangte für eine SIM-Karte 29,65 Euro Pfand.

Aus für "Schadensersatz"-Logik

Die Karlsruher Richter stellen mit dem Urteil ebenfalls klar, dass die Unternehmen ein derartiges Pfand selbst zum Schutz vor rufschädigenden Datenschutzskandalen nicht von ihren Kunden erheben dürfen. Drillisch wollte die Summe als "Schadensersatz" einbehalten, sofern der Kunde die Karte nach einer Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen zurücksendet.

Drillisch argumentierte damit, dass die professionelle Entsorgung deaktiverter SIM-Karten wirksamer sei, als wenn die Kunden sie nur zerschneiden würden. Doch diese Sichtweise hatte keine Chance vor Gericht. Der Bundesgerichtshof verwies auf eine "unangemessene Benachteiligung" der Kunden und kippte die Klausel. Das Pfand sei außerdem viel zu hoch.

1,50 Euro für Rechnung gekippt

Die Richter fanden klare Worte gegen die Pfand-Klausel. Der in Rechnung gestellte Preis entspräche nicht einmal dem Materialwert der Karte. Für "Datenspione" sei eine aktive SIM-Karte zudem interessanter als eine deaktivierte. Auch die Klausel wurde für unwirksam erklärt, nach der Drillisch für den Versand von Papier-Rechnungen monatlich 1,50 Euro verlangte.


pressetext.redaktion,
Florian Fügemann



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