Kartellamt verhängt 376 Mio. Euro Bußgeld


Bonn (20.12.2018) -

Wettbewerbshüter:
Amt verhägt Millionen Bußgelder
(Foto: bundeskartellamt.de)

Das deutsche Bundeskartellamt https://bundeskartellamt.de hat im Jahr 2018 etwa 376 Mio. Euro Bußgeld gegen 22 Unternehmen beziehungsweise Verbände und 20 natürliche Personen verhängt. Eigenen Angaben nach wurde rund 1.300 Fusionsanmeldungen geprüft, über 110 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen entschieden und zahlreiche Missbrauchsverfahren geführt. Das Amt hat zudem mit seinen neuen Kompetenzen im Verbraucherschutz unter anderem Defizite bei Online-Vergleichsportalen aufgedeckt.

51 Durchsuchungen durchgeführt

Betroffen von den ausgesprochenen Geldstrafen waren Edelstahl-Hersteller, Kartoffelproduzenten, Zeitungsverlage und die Walzasphaltproduktion. Die Behörde haben 21 sogenannte Bonusanträge und zahlreiche weitere Hinweise auf eventuelle Kartellverstöße erreicht. Sieben Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 51 Unternehmen wurden 2018 durchgeführt, teilt die Behörde heute, Donnerstag, mit.

"Die Steigerung in diesem Jahr ist aber vor allem darauf zurückzuführen, dass Mitte 2017 die sogenannte Wurstlücke geschlossen wurde. Davor konnten sich Unternehmen durch geschickte Umstrukturierung der Haftung für ihre Kartellverstöße entziehen. Nach der Gesetzesänderung haben wir neue wichtige Verfahren aufgenommen und zum Teil auch bereits abgeschlossen", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Amazon und Facebook im Visier

Von den 1.300 Vorhaben wurden 13 Zusammenschlüsse in der zweiten Phase vertieft geprüft. In drei Hauptprüfverfahren haben die Beteiligten ihr Vorhaben zurückgezogen. Ein Fall wurden nur unter Auflagen freigegeben, drei Fälle ohne Auflagen. In sechs Fällen läuft das Verfahren noch. "Wir führen unsere Verfahren auch im Sinne der Unternehmen möglichst effizient und unbürokratisch. Gerade in eher kritischen Fällen kommen Unternehmen oftmals bereits im Vorfeld auf uns zu. Manche Vorhaben kommen dann gar nicht mehr zur Anmeldung", so Mundt.

Ein Schwerpunkt ist die Digitalwirtschaft. 2018 wurden ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, um Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber Händlern zu überprüfen, eine Sektoruntersuchung im Bereich Online-Werbung eingeleitet und mit der französischen Wettbewerbsbehörde ein Projekt zu Algorithmen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb gestartet. Ein Verfahren gegen Facebook zu der Frage, ob sich der Konzern beim Sammeln und Verwerten von Nutzerdaten missbräuchlich verhält, steht kurz vor dem Abschluss.


pressetext.redaktion
Florian Fügemann



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