Bezahlter Urlaub für Minijobber nicht sicher


Nürnberg (16.10.2015) -

Urlaub:
Minijobber bekommen da oft kein Geld
(Foto: pixelio.de, Dieter Schütz)

Minijobber erhalten gegenüber anderen Beschäftigten seltener bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zugleich sind sie weniger gut über ihre Arbeitnehmerrechte informiert, wie eine aktuelle Befragung von 7.500 Beschäftigten und 1.100 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) https://iab.de ergeben hat.

15 Prozent der Firmen taktieren

Die Experten kommen bei der Datenauswertung zu dem Schluss, dass 35 Prozent der Minijobber berichten, keinen bezahlten Urlaub zu erhalten, ohne dass ein rechtlich zulässiger Grund dafür vorliegt. Von den Betrieben sagen etwa 15 Prozent ohne Angabe eines rechtlichen Grundes, dass ihre Minijobber keinen bezahlten Urlaub bekommen. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall liegen die Anteile bei rund 46 beziehungsweise rund 21 Prozent.

Beschäftigte, die in Vollzeit oder in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit arbeiten, erhalten dagegen in aller Regel bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Von ihnen berichten zwischen rund einem und knapp sechs Prozent, dass dies nicht der Fall ist, ohne dass dafür ein rechtlicher Grund besteht. Laut Betriebsbefragung erhalten 0,3 bis 1,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten diese Leistungen ungerechtfertigterweise nicht.

Fehlendes Wissen problematisch

Die IAB-Wissenschaftler haben auch untersucht, ob die Beschäftigten und die Unternehmen die rechtlichen Regelungen zum bezahlten Urlaub und zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall überhaupt kennen. Ergebnis: Etwa zwei Drittel der Minijobber wissen über ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub oder auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Bescheid, bei den übrigen Beschäftigten sind es dagegen rund 95 Prozent, lautet eines der Ergebnisse der Befragung.

Bei der Betriebsbefragung zeigt sich dagegen deutlich: Vier Fünftel der Befragten kennen die rechtlichen Regelungen bei Urlaub und Krankheit von Minijobbern. Fragen zur Kenntnis des Arbeitsrechts werden häufiger korrekt beantwortet, wenn es im Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat gibt. Auch auf Seiten der Beschäftigten hängen arbeitsrechtliche Kenntnisse und das Vorhandensein von Mitarbeitervertretungen zusammen. "Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat oder Tarifvertrag sind vergleichsweise gut über ihre Rechte informiert", so das IAB.

Bei Betrieben, deren Auskunftspersonen den Rechtsanspruch der Minijobber auf bezahlten Urlaub nicht kennen, ist die Häufigkeit, dass es für Minijobber keinen bezahlten Urlaub gibt, mehr als dreimal so hoch wie in den anderen Betrieben (33 Prozent beziehungsweise zehn Prozent). Die Studie zeigt aber auch: Rund 50 Prozent der Betriebe, die angeben, ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub zu gewähren, haben Kenntnis von der tatsächlichen Rechtslage. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fielen die Ergebnisse ähnlich aus.


pressetext.redaktion,
Florian Fügemann



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