UNIQA: Kosten bei Krankheit im Ausland


Wien (06.07.2016) -

Eigentlich hätte es ein entspannter Urlaub an der Ostküste in den USA werden sollen. Doch Kevin B. kränkelte bereits zwei Tage nach der Ankunft im Urlaubsressort. Anfänglich ging er von einer Grippe aus. Als die Beschwerden und vor allem das Fieber zunahmen, entschloss er sich einen Arzt aufzusuchen. Die Diagnose war nicht nur lebens-, sondern auch finanziell bedrohlich. Kevin B. litt an einer Hirnhautentzündung und musste ins Spital. In einem Fall wie diesem hat sich die Prämie in Höhe von 23,80 Euro für die zweiwöchige USA-Reise, die Kevin B. für seine Auslandsreise-Krankenversicherung bezahlt hat, voll rentiert.

Peter Eichler, Vorstand UNIQA Österreich: "Bei ambulante Arztbesuche werden die Kosten im Nachhinein rückerstattet. Wer im Ausland erkrankt und in ein Spital eingeliefert werden muss, bekommt die Kosten vorfinanziert." Kunden, die ins Spital müssen, können, sofern der geplante Spitalsaufenthalt länger als fünf Tage dauern könnte, nach Hause zurückgeholt werden, um sich hier behandeln zu lassen. Der Rücktransport erfolgt, je nachdem wo man ist und wie schwer der Fall ist, entweder mit dem Krankenwagen oder einem Linienflug mit Arztbegleitung oder Ambulanzjet. UNIQA Österreich kooperiert hier mit der Tyrol Air Ambulance aus Innsbruck.

Ambulanz-Rücktransport nach Österreich kostet bis zu 90.000 Euro

Ist jemand ohne Versicherungsschutz kann das ganz schön ins Geld gehen. Wer sich mit dem Privatjet von der US-Ostküste nach Österreich jetten lässt, muss mit Kosten in Höhe von 90.000 Euro rechnen. Generell gilt: Wer eine Reise ins Ausland plant, sollte sich seine Gesundheit was kosten lassen. Denn ein Aufenthalt in einem Spital im Ausland kann nicht nur wegen den Sprachbarrieren mühsam, sondern auch extrem teuer werden. Eichler: "In unserem Standardtarif übernehmen wir Kosten bis zu 250.000 Euro in allen Spitälern und Bergungskosten bis 7.700 Euro."

Mit der Auslandsreisekrankenversicherung können sich Reisende, die im Urlaub einen schweren Unfall erleiden oder krank werden, auch in ein Privatspital einliefern lassen. "Wer in der Türkei oder in Griechenland schon in einem öffentlichen Spital untergebracht war weiß, welchen Wert das hat", so Eichler. Die Kosten in ausländischen Privatkliniken unterliegen keinen Regulierungen und werden auch von der österreichischen Sozialversicherung nicht übernommen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite der e-card) kann nicht verwendet werden. Ist man nicht versichert, trägt man die Kosten zu 100 Prozent selbst. Erst im Nachhinein kann bei der österreichischen Sozialversicherung um eine anteilige Kostenbeteiligung angesucht werden. "Meist sind die Kunden dann völlig überrascht, weil die Sozialversicherung oft nur einen Pauschalbetrag von rund 200 Euro pro Tag rückerstattet", so Eichler.

Staat übernimmt Kosten in Europa nur von öffentlichen Spitälern

Nur wer sich in einer öffentlichen Klinik in Europa behandeln lassen muss, kann die Kosten direkt abrechnen. Im außereuropäischen Ausland gilt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Somit muss der Kunde immer selbst zahlen, außer seine Reiseversicherung garantiert die Bezahlung der Behandlungskosten oder schießt diese vor.

Zum Download: Grafik und Fotos
https://press-uniqagroup.com/News_Detail.aspx?id=37843&menueid=1684



UNIQA Group,
Carolina Burger



Advertising