Praktikanten: 20th Century Fox muss nachzahlen


Los Angeles/New York (14.07.2016) -

Praktikanten beim Dreh von "Black Swan"
(Foto: foxsearchlight.com)

Der US-Mediengigant 20th Century Fox https://foxmovies.com hat bereits seit geraumer Zeit mit einer arbeitsrechtlichen Klage zu kämpfen, die auch Konsequenzen für die Unternehmenspolitik anderer großer Hollywood-Studios und Produktionsfirmen hat. Es geht um den unrechtmäßigen Umgang mit Praktikanten, die für ihre Arbeit keine Bezahlung erhalten haben und sich deshalb schon 2011 zur Einbringung einer Sammelklage entschlossen hatten. Nach zähen Verhandlungen hat ein New Yorker Gericht nun einen Vergleich vorgeschlagen, der Betroffenen Entschädigungen zwischen 495 Dollar (rund 446,8 Euro) und 7.500 Dollar (etwa 6.769,60 Euro) zuspricht.

Fair Labor Standards Act verletzt

"Eric Glatt und Alex Footman, zwei Praktikanten, die an der Produktion des Films 'Black Swan' bei Fox Searchlight Pictures mitarbeiteten, haben das Studio 2011 verklagt. Grund war ihrer Meinung nach eine Verletzung des Fair Labor Standards Act, mit dem Mindestgrenzen für die Bezahlung sichergestellt werden sollen", beschreibt die "Los Angeles Times" das Zustandekommen des hitzigen Rechtsstreits. Die Kläger hätten demnach die rückwirkende Ausbezahlung eines Gehalts beziehungsweise einer Entschädigung für dieses Fehlverhalten eingefordert.

Betroffen sei aber auch "eine unbestimmte Zahl weiterer Praktikanten", heißt es. Nachdem Glatt und Footman ihre Klage einbrachten, hat sich nämlich noch eine ganze Reihe weiterer Ex-Mitarbeiter gemeldet, die bei unterschiedlichen Arbeitgebern aus der Unterhaltungsbranche ein unbezahltes Praktikum absolviert hatten. In der Liste finden sich etwa NBC Universal, Viacom, Warner Music Group und Condé Nast. "Jede dieser Firmen hat danach Multimillionen-Dollar-Vergleiche ausverhandelt und bezahlt ihre Praktikanten seitdem", so die US-Zeitung.

Äußerst komplexe Rechtslage

"Wenn es um Praktika und deren Bezahlung geht, ist die Rechtslage in Österreich ziemlich komplex. Pauschale Aussagen sind deshalb nicht möglich, es muss jeder Fall für sich genommen betrachtet werden", erklärt Irene Holzbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer (AK) Wien https://wien.arbeiterkammer.at , auf Nachfrage von pressetext. Prinzipiell müsste zwischen einem Pflicht- und einem Ferialpraktikum unterschieden werden. "Ein Pflichtpraktikum ergibt sich individuell aus den Lehrplänen und stellt die Ausbildung in den Vordergrund. Wie viel dafür bezahlt wird, ist in den entsprechenden Kollektivverträgen geregelt", schildert die AK-Expertin.

Ganz anders schaue es hingegen bei normalen Praktika beziehungsweise Ferialpraktika aus. "Hierbei handelt es sich rechtlich gesehen um ein ganz normales Arbeitsverhältnis, dessen Entlohnung laut Kollektivvertrag der jeweiligen Berufsgruppe zu erfolgen hat. Es steht die Arbeitsleistung und nicht die Ausbildung im Vordergrund", so Holzbauer, die in diesem Zusammenhang auf die Informationsplattform https://watchlist-praktikum.at verweist. "Eines steht fest: In Österreich gilt eine ganz andere Rechtsordnung als in den USA. Hierzulande wäre eine derartige Sammelklage nicht möglich, das heißt jeder Einzelne müsste für sich versuchen, seine Ansprüche vor Gericht durchzubringen."

Nachträgliche Entschädigung

Wenn der vorgelegte Vergleich von 20th Century Fox angenommen wird, dürfen sich die ehemaligen unbezahlten Praktikanten des Hollywood-Studios tatsächlich über eine nachträgliche Entschädigungszahlung freuen dürfen. Entscheidendes Kriterium hierfür ist, dass sie im Zeitraum zwischen Januar und September 2010 mindestens zwei Wochen lang bei einem der verschiedenen Fox-Unternehmen gearbeitet haben. Im Vergleich enthalten sind zudem auch einige Praktikanten, die zwischen September 2005 und September 2010 bei einer Niederlassung in New York tätig waren.

Die durchschnittliche Geldsumme, die an die Ex-Mitarbeiter ausbezahlt werden soll, liegt bei 495 Dollar. Die beiden Initiatoren der Sammelklage sollen aber deutlich höhere Entschädigungen ausbezahlt bekommen. Bei Footmann sollen es 6.000 Dollar und bei Glatt sogar 7.500 Dollar sein, wie die vor Gericht eingebrachten Vergleichspapiere verraten.



pressetext.redaktion,
Markus Steiner



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