Neuer Kollektivvertrag


Wien (06.12.2017) -

Die Sozialpartner haben sich auf eine Erhöhung der Löhne für österreichischen Handelsarbeiterinnen und Handelsarbeiter um durchschnittlich 2,35 Prozent sowie auf Verbesserungen im Rahmenrecht, eine Ausweitung der Verfallsfristen und eine Vereinheitlichung bei den Zulagen geeinigt.

Die neuen Bestimmungen treten wie der gesamte neue Kollektivvertrag mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Der KV-Abschluss liegt heuer über der Inflationsrate und bringt den 120.000 HandelsarbeiterInnen einen beträchtlichen Lohnzuwachs.

Der heimische Handel setzt damit auf Kollektivvertragsebene auch die Angleichung von Arbeitern und Angestellten konsequent um. Ab 1. Jänner 2020 soll es darüber hinaus auch eine Gleichstellung bei der Anrechnung von Karenzzeiten geben.



HANDELSVERBAND - Verband österreichischer Handelsunternehmen,
Mag. Gerald Kühberger, MA



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