KG-Anteile als vermeintlich optimale Anlageform


Wien (17.11.2015) -

Ab Ende 2012 begannen die Finanzämter Gelder von den Kommandit-Investoren zurückzuverlangen. Seither laufen diverse Steuerstreitigkeiten. Da über diesen Risikoaspekt in den Prospekten je nach Emittent gar nicht oder nur teilweise aufgeklärt wurde, klagen nun die ersten Investoren, um der Verjährung vorzubeugen.

KG-Anteile als vermeintlich optimale Anlageform

Viele Anleger sahen Langezeit Kommandit-Anteile als optimales Beteiligungsmodell an. Sie konnten in aussichtsreiche Unternehmen der Technologie- oder Pharma-Branche investieren. Als Kommanditist war ihre Haftung beschränkt. Sie nahmen jedoch an den hohen Verlustzuweisungen sofort Teil.

Diese Beteiligungsmodelle wurden vor allem in den kapitalintensiven Entwicklungsphasen von Forschungs-, Technologie- und Pharmaunternehmen verkauft. Durch die Verlustvorträge und Verlustzuweisungen reduzierte sich das Investitionsrisiko ganz maßgeblich. "Im Grunde war der schlimmste Fall, dass das investierte Geld, das sonst zu versteuern gewesen wäre, im Falle des Unternehmensunterganges ohnedies bereits steuermindernd abgeschrieben war", erläutert Rechtsanwalt Mag. Kilches das damalige Verständnis der Anleger.

Es sollte anders kommen. Zahlreiche Anleger erhielten ab Ende 2012 Änderungen ihrer Einkommensteuerbescheide. Die Verlustverwertungen wurden ihnen aberkannt, und die Bezahlung der Steuern auf Einkommen, das für Veranlagungen ausgegeben worden war, verlangt. Der Vertrieb dieser Veranlagungen war weit verbreitet, auch im mittleren Einkommensbereich.

Teilweise unrichtige Aufklärung über das Steuerrisiko

In den verbreiteten Kapitalmarkt-Prospekten wurde die steuerrechtliche Problematik teilweise wenig, auch unverständlich oder irreführend beschrieben. "Das betrifft nicht alle Emittenten", ergab die Analyse von Rechtsanwalt Mag. Kilches. "Es gibt Emittenten, denen das Problem bewusst war, und die ihre Anleger auch sorgfältig auf 15-20 Seiten über die Problematik aufgeklärt haben." Die unterschiedliche Informationserteilung liegt in der Praxis auch daran, dass die Finanzmarktaufsicht Anlageprospekte von KG-Modellen nicht geprüft hat. Der Oberste Gerichtshof hat diese zu kritisierende Vorgehensweise, die zu Marktverzerrungen führt und dem Anlegerschutz nicht dient, aber unlängst ohne den EuGH zu befassen, bestätigt (1 Ob 227/14k).

Offener Ausgang im Steuerstreit

Mitte 2015 hat der Gesetzgeber das sog. Alternativfinanzierungsgesetz beschlossen (BGBl. I. 114/2015), womit die Lücke des sog. Grauen Marktes aber nur teilweise geschlossen wurde. Im Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde in § 23a EStG eine sog. "Wartetasten-Regelung" für die Verlustverwertung aus kapitalistischen Mitunternehmerschaften geschaffen, die ab 1.1.2016 gilt. "Damit ist über den Ausgang des Steuerstreites zu den bisherigen KG-Investitionen aber noch nichts gesagt", so Mag. Kilches. Die Rechtsverfahren, die von den Emittenten vor dem Bundesfinanzgericht angestrengt wurden, und auf die der einzelne Anleger keinen direkten Einfluss hat, wurden noch nicht entschieden.

Handlungsbedarf der Anleger

"Diese Muster-Steuerverfahren können noch Jahre dauern, und auch vom Finanzamt vor die Höchstgerichte gebracht werden", erläutert Mag. Kilches. Je nach erfolgter Aufklärung beim Verkauf und im Prospekt kann ein Anleger Schadenersatz für die zurückgeforderten Steuervorteile erheben. Möglich ist auch auf Rückgabe der Anteile gegen Rückzahlung der geleisteten Einlage samt Ausgabeaufschlag und Schadenersatz für den Gewinn aus einem Alternativinvestment zu klagen. "Die Fallkonstellationen sind unterschiedlich, auch ob eine Rechtsschutzversicherung des Anlegers den Fall deckt." Wesentlich ist aber, dass binnen 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens bzw. Schadenseintritt durch die Steuernachforderung geklagt wird, sonst können Verjährungsprobleme bestehen. Auch wenn die Steuerverfahren noch lange Zeit laufen könnten, ist es für die ersten betroffenen Investoren notwendig geworden, rasch zu handeln. Die ersten Klagen wurden diese Woche eingereicht.

Weitere Informationen: https://www.KILLL.eu


KILCHES - legal advising & litigation,
Mag. Ralph Kilches



Advertising