Finanzombudsmann zu Wienwert-Krise


Wien (29.01.2018) -

Zahlreiche Anleger von Wienwert-Anleihen haben sich in den vergangenen Tagen an den Finanzombudsmann um Hilfe gewandt. Die meisten Anleger verstanden die Zeichnung als eine Art "Sparbuch" mit einer Stückelung von 1.000 Euro. Im Konzept sei dabei von einem "abgesicherten Investment in Immobilien in Wien" mit vergleichsweise hohen Zinsen von 5,25 Prozent die Rede gewesen. Medienberichte, wonach die Stückgrößen mindestens 50.000 Euro betragen haben, werden von den Anlegern nicht bestätigt. Dem Finanzombudsmann liegen Unterlagen vor, die belegen, dass Anleihen auch im Gesamtwert von 15.000 Euro verkauft wurden.

Ob Anleger in Wienwert-Anleihen Ansprüche aus einer möglichen Fehlberatung beim Verkauf anmelden können, hängt im Wesentlichen davon ab, wann die Anleihen gezeichnet wurden, stellt Finanzombudsmann Gerald Zmuegg fest. Für eine Überprüfung dieser Ansprüche wäre abzuklären, wer den Kauf empfohlen hat und ob darüber ein Beratungsprotokoll erstellt wurde. Anleger sollten auch nachweisen, welche Medien ihnen zum Zeitpunkt des Abschlusses zugänglich waren.

In einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden Gegenanwälte sicherlich ins Treffen führen, dass Gläubigern bzw. Anleihenzeichnern seit 2014 aus den Medien bekannt sein musste, dass die Wienwert-Gruppe ein Sanierungsfall ist.

Zinsendienst wäre aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb zu bedienen

Es besteht keine Notwendigkeit für eine Insolvenz der Wienwert-Gruppe. Der Zinsendienst des Unternehmens wäre aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb zu finanzieren, meint Finanzombudsmann Gerald Zmuegg nach einer Analyse der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und der einzelnen Interessensgruppen.

Der nunmehr in Rede stehende Insolvenzantrag ist im Wesentlichen auf einen "Rosenkrieg" zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie eine in die Öffentlichkeit getragene Sachverhaltsdarstellung und den damit verbundenen Geschäftsinteressen zurückzuführen. Inwieweit die nunmehr bekanntgewordenen außerordentlichen Faktoren einen Konkursantrag rechtfertigen oder ob Eigeninteressen dahinterstehen, lässt sich nicht eindeutig beantworten, stellt der Finanzombudsmann fest. Fest steht, dass der österreichische Anleihen- und Anlegermarkt, also Kapitalgeber und -nehmer, dadurch großen Schaden erleidet. Die Medienberichte und Presseaussendungen haben zu einer einzigartigen Verunsicherung bei Anleihengläubigern geführt. Dafür tragen jedenfalls beide Streitparteien einen Teil der Verantwortung. https://www.finanzombudsmann.at



Zmuegg Vermögensverwaltung GmbH,
Mag. Gerald Zmuegg






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